Schulmusik

Die Schulmusikstudiengänge bereiten auf den Beruf des Musiklehrers/der Musiklehrerin an allgemeinbildenden Schulen vor.

Neben einer intensiven künstlerischen Ausbildung liegen Schwerpunkte des Studiums in den Bereichen Musikpädagogik, Musiktheorie und Musikwissenschaft sowie auf Fächern, die die spätere musikpraktische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern im Blick haben.

Schulpraktisches Klavierspiel bei
Prof. Wolfgang Mayer

Das breite Lehrangebot umfasst die Ensemblearbeit im Hochschulchor in Bläser- und Streicherklasssen oder im Jazzchor, praktische Erfahrungen mit verschiedensten Formen improvisierter Musik, Tonsatz und Arrangement, Liedbegleitung am Klavier, musikhistorische Vorlesungen, die Beschäftigung mit Neuen Medien und vieles mehr.

Das Schulmusikorchester unter der Leitung
von Jonathan Kaell

Das Fach Chorleitung, der Gesangsunterricht, Seminare zur Musikdidaktik und betreute Schulpraktika, in denen Unterricht beobachtet wird und eigene Unterrichtsversuche unternommen werden – die vielfältigen Veranstaltungen dienen alle einem Ziel: Die Studierenden zu befähigen, in ihrer künftigen schulischen Berufspraxis einen guten und zeitgemässen Musikunterricht zu geben.

Das Percussion-Ensemble unter der Leitung von Prof. Thomas Keemss

Im Unterricht Musik & Computer bei
Prof. Ansgar Krause

Zusätzlich zu ihrem Studium an der Hochschule für Musik Saar studieren alle Schulmusiker ein zweites Unterrichtsfach sowie Erziehungswissenschaft an der Universität.

Bewerber sollten sich rechtzeitig über die dortigen Studienmöglichkeiten informieren. Auskünfte erteilt das
Zentrum für Lehrerbildung der Universität des Saarlandes.

Abschlüsse:

Die Hochschule für Musik Saar bietet zwei verschiedene Schulmusikstudiengänge an.

Lehramt Musik an Real- und Gesamtschulen
Lehramt Musik an Gymnasien und Gesamtschulen

Das Studium endet mit der Ersten Staatsprüfung. An das Lehramtsstudium schließt sich der Vorbereitungsdienst (Referendariat) an, der an geeigneten allgemeinbildenden Schulen durchgeführt und mit einer zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.

 

Informationen zur Wohnraumvermittlung für Erstsemestler

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